Ob sich ein
Bausparvertrag lohnt, hängt sehr stark von den individuellen
Bedürfnissen des Kunden ab. Ab dem
01.01.2004 haben sich die Parameter für eine mögliche
staatliche Wohnungsbauprämie erneut
geändert. Damit gibt es zur Zeit
8,8 % Prämie auf max.
512,- / 1024,- € Sparbeitrag bei Alleinstehenden /
Verheirateten.
Das zu
versteuernde Einkommen darf dabei maximal 25.600,- € bei Ledigen
und 51.200,- € bei Verheirateten betragen.
Für Neuverträge ab 01.01.2009 entfällt die Aufhebung der Zweckbindung
nach dem 7. Jahr. Das bedeutet, dass eine
Wohnungsbauprämie nur noch bei
tatsächlicher wohnwirtschaftlicher Verwendung gezahlt wird bzw. dem
Bausparvertrag gutgeschrieben wird.
Nach wie vor kann man neben der
Wohnungsbauprämie auch
vermögenswirksame Leistungen auf den
Bausparvertrag erhalten. Damit gibt es zur Zeit
9 % Prämie auf
max. 470,- € Sparbeitrag pro förderfähige Person. Die
Einkommensgrenzen liegen dabei bei
17.900,- für Ledige und 35.800,- € p.a. bei Verheirateten
(Stand 2010).
Wichtig ist aber bei einem Bausparvertrag,
ob der
Bausparvertrag als
Sparvertrag gedacht ist, ob er
zu einer späteren
Immobilienfinanzierung verwendet werden soll. Daher ist es von besonderer
Bedeutung, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden bei der Wahl des
jeweiligen Bauspartarifs berücksichtig wird.
Gern sind wir behilflich, den für Sie richtigen und passenden Bausparvertrag zu
finden.