Ob sich ein Bausparvertrag lohnt, hängt sehr stark von den individuellen Bedürfnissen des Kunden ab. Ab dem 01.01.2004 haben sich die Parameter für eine mögliche staatliche Wohnungsbauprämie erneut geändert. Damit gibt es zur Zeit 8,8 % Prämie auf max. 512,- / 1024,- € Sparbeitrag bei Alleinstehenden / Verheirateten.

Das zu versteuernde Einkommen darf dabei maximal 25.600,- € bei Ledigen und 51.200,- € bei Verheirateten betragen.

Für Neuverträge ab 01.01.2009 entfällt die Aufhebung der Zweckbindung nach dem 7. Jahr. Das bedeutet, dass eine Wohnungsbauprämie nur noch bei tatsächlicher wohnwirtschaftlicher Verwendung gezahlt wird bzw. dem Bausparvertrag gutgeschrieben wird.

Nach wie vor kann man neben der Wohnungsbauprämie auch vermögenswirksame Leistungen auf den Bausparvertrag erhalten. Damit gibt es zur Zeit 9 % Prämie auf max. 470,- € Sparbeitrag pro förderfähige Person. Die Einkommensgrenzen liegen dabei bei 17.900,- für Ledige und 35.800,- € p.a. bei Verheirateten (Stand 2010).

Wichtig ist aber bei einem Bausparvertrag, ob der Bausparvertrag als Sparvertrag gedacht ist, ob er zu einer späteren Immobilienfinanzierung verwendet werden soll. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden bei der Wahl des jeweiligen Bauspartarifs berücksichtig wird.

Gern sind wir behilflich, den für Sie richtigen und passenden Bausparvertrag zu finden.